Zum Inhalt springen
← Zurück zum Blog
BFSG Barrierefreiheit Recht

BFSG 2025: Was Website-Betreiber jetzt wissen müssen

Von René Pannier ·

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Für viele Unternehmen bedeutet das eine echte Veränderung: Die eigene Website oder der Online-Shop muss barrierefrei sein, sonst drohen Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 100.000 €. In diesem Leitfaden erklären wir verständlich, worum es geht, wen es betrifft und was du konkret tun solltest.

Was ist das BFSG überhaupt?

Das BFSG setzt eine europäische Richtlinie (den „European Accessibility Act”) in deutsches Recht um. Das Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen digitale Produkte und Dienstleistungen gleichberechtigt nutzen können. Was im öffentlichen Sektor längst Pflicht ist, gilt nun auch für weite Teile der Privatwirtschaft.

Die technische Grundlage bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Level AA, eingebettet in die europäische Norm EN 301 549. Diese Standards sind international anerkannt und gut dokumentiert, du musst das Rad also nicht neu erfinden.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich betrifft das BFSG Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Für Websites heißt das vor allem:

  • Online-Shops und E-Commerce-Angebote
  • Buchungs- und Terminsysteme
  • Kundenkonten und Login-Bereiche
  • elektronische Dienstleistungen, die direkt an Endkunden gerichtet sind

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen

Es gibt eine wichtige Erleichterung: Kleinstunternehmen, also Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz, sind bei der Erbringung von Dienstleistungen in der Regel ausgenommen. Aber Vorsicht: Sobald du eigene Produkte anbietest, die unter das BFSG fallen, gilt die Pflicht trotzdem. Die Abgrenzung ist im Einzelfall knifflig, im Zweifel hilft eine kurze fachliche Prüfung.

Was bedeutet „barrierefrei” konkret?

Barrierefreiheit klingt abstrakt, lässt sich aber gut greifen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  • Tastaturbedienbarkeit: Die gesamte Seite muss ohne Maus nutzbar sein.
  • Ausreichende Farbkontraste: Text muss sich gut vom Hintergrund abheben.
  • Alternativtexte für Bilder: Screenreader müssen Inhalte vorlesen können.
  • Klare Struktur: sinnvolle Überschriften-Hierarchie, beschriftete Formularfelder, logische Reihenfolge.
  • Verständlichkeit: klare Sprache, nachvollziehbare Bedienung, keine reinen Sinnesreize als einzige Information.

Was passiert bei Verstößen?

Das BFSG ist kein zahnloser Papiertiger. Marktüberwachungsbehörden können die Einhaltung prüfen, und bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 €. Hinzu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände sowie ein Imageschaden, wenn deine Seite öffentlich als „nicht nutzbar” auffällt.

So gehst du Schritt für Schritt vor

  1. Status prüfen: Wo steht deine Website heute? Ein erster automatisierter Check (z. B. mit axe, Pa11y oder Lighthouse) deckt rund 30 bis 40 % der Kriterien zuverlässig ab. Das ist ein guter Startpunkt, aber eben nicht alles.
  2. Manuell ergänzen: Viele Kriterien (Verständlichkeit, sinnvolle Alternativtexte, Bedienlogik) lassen sich nur durch eine fachliche Prüfung beurteilen.
  3. Probleme beheben: Kontraste anpassen, Formulare beschriften, Struktur aufräumen, Tastaturbedienung sicherstellen.
  4. Dauerhaft absichern: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jede inhaltliche Änderung und jedes neue Plugin kann neue Hürden schaffen. Laufende Checks halten dich konform.

Barrierefreiheit lohnt sich, auch ohne Gesetz

Ein oft übersehener Punkt: Eine barrierefreie Website ist für alle besser. Sie lädt sauberer, ist klarer strukturiert und wird von Suchmaschinen besser verstanden, Barrierefreiheit und gutes SEO gehen Hand in Hand. Du erfüllst also nicht nur eine Pflicht, sondern gewinnst Reichweite und Kunden.

Häufige Fragen

Reicht ein Tool-Scan aus? Nein. Automatische Tools sind ein wertvoller erster Schritt, decken aber nur einen Teil der WCAG-Kriterien ab. Für echte Konformität braucht es ergänzend eine manuelle Prüfung.

Muss meine alte Website komplett neu gebaut werden? Nicht zwingend. Oft lassen sich die wichtigsten Probleme gezielt beheben. Bei sehr alten Seiten kann ein Relaunch aber der wirtschaftlichere Weg sein.

Typische Barrieren, und wie du sie behebst

Damit das Thema greifbarer wird, hier die häufigsten Barrieren, die uns in der Praxis begegnen, und die gute Nachricht: Die meisten lassen sich mit überschaubarem Aufwand beheben.

  • Zu geringe Kontraste: Hellgrauer Text auf weißem Grund sieht „edel” aus, ist aber für viele kaum lesbar. Lösung: Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text.
  • Bilder ohne Alternativtext: Screenreader können den Inhalt nicht vermitteln. Lösung: aussagekräftige Alt-Texte, die den Zweck des Bildes beschreiben.
  • Formulare ohne Beschriftung: Felder, die nur per Platzhalter „beschriftet” sind, sind nicht barrierefrei. Lösung: echte, programmatisch verknüpfte Labels.
  • Reine Maus-Bedienung: Menüs oder Slider, die sich nur mit der Maus bedienen lassen. Lösung: volle Tastaturbedienbarkeit mit sichtbarem Fokus.
  • Unklare Struktur: Überschriften, die nur optisch groß sind, aber keine echte Hierarchie bilden. Lösung: saubere Verwendung von H1, H3 in logischer Reihenfolge.

Drei Mythen über das BFSG

„Barrierefrei sieht langweilig aus.” Falsch. Gutes barrierefreies Design ist klar, schnell und ästhetisch, die Einschränkung sitzt eher im Kopf als im Werkzeugkasten.

„Das betrifft nur große Unternehmen.” Auch falsch. Maßgeblich ist, ob du Verbrauchern Dienste anbietest, nicht allein deine Größe. Nur echte Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

„Einmal barrierefrei, immer barrierefrei.” Leider nein. Jede inhaltliche Änderung kann neue Hürden schaffen. Deshalb ist die laufende Kontrolle so wichtig.

Gilt das auch für Apps und Online-Shops?

Ja. Das BFSG denkt nicht in „Website oder App”, sondern in Produkten und Dienstleistungen für Verbraucher. Ein Online-Shop fällt ebenso darunter wie eine Buchungs-App oder ein Kundenportal. Gerade im E-Commerce ist das Thema brisant, weil der gesamte Kaufprozess, von der Produktsuche über den Warenkorb bis zur Kasse, barrierefrei bedienbar sein muss. Wer hier nachbessert, verbessert ganz nebenbei die Conversion, denn eine Hürde für Menschen mit Behinderung ist oft auch eine Hürde für alle anderen.

Fazit

Das BFSG ist kein Grund zur Panik, aber ein klares Signal zum Handeln. Wer jetzt prüft und nachbessert, vermeidet Bußgelder, ist rechtlich auf der sicheren Seite und bietet allen Nutzern eine bessere Website. Und das Beste: Du musst es nicht allein stemmen, mit dem richtigen Partner wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein überschaubares, planbares Projekt.

Du willst wissen, wo du stehst? Starte mit unserem kostenlosen BFSG-Check oder sieh dir unsere Care-&-Compliance-Pläne an, die deine Barrierefreiheit dauerhaft sichern. Bei Fragen sprich uns einfach an, ehrlich und ohne Fachchinesisch.

Fragen zu diesem Thema?

Wir unterstützen dich konkret bei Website, Hosting, Barrierefreiheit und Datenschutz, persönlich und verständlich.